Nutzungsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 2026-05-24 | Geltungsdatum: 2026-05-24
1. Geltungsbereich und Parteien
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der streamingZebra API, der Kundenportal-Oberflächen und der Developer-Governance-Flächen von ready-4-it. Mit der Nutzung akzeptierst du diese Bedingungen und die zugehörigen Rechtstexte.
2. Servicemodell
streamingZebra wird aktuell als API-first Runtime-Service betrieben. Eine spätere Entkopplung in eine eigenständige Marke/Domain ist möglich, ohne die Entitlement-Grundlogik zu ändern.
3. Entitlement-Abhängigkeit
Runtime-Zugriff und Update-Berechtigung hängen vom License-Bridge-Entitlement ab. Umgehungsversuche, Manipulation von Aktivierungszuständen oder Missbrauch des Download-Mediation-Flows sind untersagt.
4. Konten und Zugriffskontrolle
Admin- und Superadmin-Bereiche sind nur für autorisierte Betreiber zugänglich. Der Customer-Portal-Zugriff ist auf eigene Lizenzen und rechtmäßige Support-Flows begrenzt. Credential-Sharing und unautorisierte Automation sind verboten.
5. Kommerzielles Modell und Zahlungsprovider
Payhip ist derzeit der Standard-Billing-Provider. Die Provider-Integration ist plugin-basiert und kann durch den Betreiber gewechselt werden. Für Checkout, Rechnungen, Steuern und Erstattungen gelten die jeweiligen Provider-Bedingungen.
6. Updates, Releases und Verfügbarkeit
Release-Sichtbarkeit kann durch Modul-Scope, Support-Status, Company-Scope-Mapping und Version-Policy eingeschränkt sein. Der Dienst wird best effort bereitgestellt und kann Wartungsfenster oder temporäre Einschränkungen enthalten.
7. Zulässige Nutzung
Nicht erlaubt sind u. a. die Verteilung nicht autorisierter Binärdateien, Reverse Engineering geschützter Release-Kanäle, Scraping geschützter Endpunkte sowie missbräuchliche Lastmuster.
8. Geistiges Eigentum
Die streamingZebra-Runtime und betreiberseitige Assets stehen unter privatem Copyright. Modul-IP verbleibt bei den jeweiligen Publishern. Drittkomponenten unterliegen ihren eigenen Lizenzen.
9. Haftung und Gewährleistung
Soweit zwingendes Recht nichts anderes vorgibt, erfolgt die Bereitstellung ohne Garantie auf unterbrechungsfreien Betrieb. Mittelbare und Folgeschäden sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
9a. Freeware: keine Gewährleistung, keine Haftung, kein Support
Soweit ein Produkt oder Plan als Freeware oder sonst unentgeltlich angeboten wird (einschließlich Dogfood- und Trial-SKUs ohne bezahlten Supportvertrag), erfolgt die Bereitstellung „wie besehen“ (as-is). Soweit gesetzlich zulässig: keine Gewährleistung für Eignung, Marktgängigkeit oder unterbrechungsfreien Betrieb; keine Haftung für Schäden aus der Nutzung oder Nichtnutzbarkeit der Freeware; und keine Supportpflicht (kein SLA, keine zugesicherten Fixes oder Update-Unterstützung), es sei denn, ein gesonderter kostenpflichtiger Plan oder eine schriftliche Vereinbarung sieht Support ausdrücklich vor. Zwingende Verbraucherrechte und zwingende Produkthaftung bleiben unberührt.
10. Änderungen und Kontakt
Rechtstexte können bei Produktweiterentwicklung angepasst werden. Wesentliche Änderungen sollen in Release Notes, Legal-Drafts oder Betreiberkanälen angekündigt werden.
11. Verantwortlichkeit für ausgelieferte Updates
Der Betreiber stellt primär die technische Distributions- und Entitlement-Infrastruktur bereit. Für Inhalt, Sicherheit, Funktionsfähigkeit, Rechtskonformität und Drittverletzungen ausgelieferter Updates ist der jeweils ausliefernde Entwickler bzw. die ausliefernde Organisation verantwortlich. Ansprüche aus fehlerhaften, schadhaften oder rechtswidrigen Update-Inhalten sind daher vorrangig an den ausliefernden Entwickler/die ausliefernde Organisation zu richten.
12. Weitergabe an Behörden
Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten werden nicht frei weitergegeben. Eine Mitteilung an ermittelnde Behörden erfolgt nur bei gesetzlicher Pflicht oder auf Grundlage einer rechtlich bindenden Anordnung. Die Weitergabe wird auf den erforderlichen Umfang begrenzt und soweit rechtlich zulässig dokumentiert.
13. Registrierung und Nachweispflichten
Für die Registrierung sind mindestens Name/Firma, ladungsfähige Anschrift, gültige E-Mail-Adresse und korrekte Abrechnungsdaten erforderlich. Für Demo- und Produktzugänge ist Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre) und volle Geschäftsfähigkeit erforderlich. Bei gewerblichen Konten können zusätzlich Rechtsform, vertretungsberechtigte Person, USt-IdNr. sowie ein Unternehmensnachweis (z. B. Registerauszug) verlangt werden. Bei erhöhtem Missbrauchs- oder Betrugsrisiko kann der Betreiber vor Freischaltung oder Fortführung weitere Identitäts- und Rechte-Nachweise für ausgelieferte Artefakte verlangen.
14. Anbieteridentität und Sitz
Anbieter ist Nejat Philip Eryigit – Ready-4-IT (Einzelunternehmen) mit Sitz in Luxemburg, ladungsfähige Anschrift: 21, rue Basse, 3813 Schifflange, Luxembourg (kein Kundenverkehr). Telefon: +352 691 868 822. E-Mail: info@ready-4-it.com.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand (Luxemburg)
Es gilt das materielle Recht des Großherzogtums Luxemburg unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist - soweit zulässig - Luxemburg-Stadt. Für Verbraucher gelten die zwingenden Gerichtsstände und Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates.
16. Verbraucher-/B2B-Scope
Verbraucherschützende Rechte gelten im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang. Für B2B sowie außerhalb der EU/EWR werden keine darüber hinausgehenden freiwilligen Widerrufs- oder Rücktrittsrechte eingeräumt; zwingende Schutzvorschriften bleiben unberührt.
17. Alternative Streitbeilegung / ODR
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Betreiber ist - sofern keine gesetzliche Pflicht besteht - nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18. Aktivierungsentscheidung, Zahlung und Bearbeitungsgebühr
Eine Registrierungsanfrage und auch ein Zahlungsvorgang begründen für sich allein keinen Anspruch auf sofortige Freischaltung. Die Aktivierung erfolgt erst nach erfolgreicher risikobasierter Prüfung und Compliance-Kontrolle. Wird die Prüfung nach Zahlung negativ entschieden, kann der Betreiber eine feste Bearbeitungsgebühr einbehalten und den Restbetrag - soweit gesetzlich vorgeschrieben - erstatten, sofern diese Gebührenregel vor dem Checkout klar offengelegt wurde.